Die Grundlage für Ihre Behandlungskosten ist das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).

Privat-/Beihilfe-/Zusatzversicherte:
Die Krankenkassen erstatten die Behandlungskosten nach verschiedenen Leistungstabellen. Bitte prüfen Sie daher vorab die Konditionen Ihrer Versicherung.

Sie erhalten eine Rechnung nach GebüH, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.

 

Gesetzlich versicherte ohne Zusatzversicherung:
Gesetzliche Versicherungen tragen die Kosten für eine Behandlung beim Heilpraktiker nicht. Daher tragen Sie Ihre Kosten selbst. Der erste Termin dauert in der Regel 1,5 – 2,5 Stunden und wird mit 50 Euro je angefangene Halbestunde berechnet. (100 Euro / Stunde)

Alle weiteren Termine werden auch mit 50 Euro pro angefangener Halbestunde bzw. 100 Euro pro Stunde berechnet.

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die Behandlungskosten steuerlich geltend zu machen. Diesbezüglich berät Sie Ihr Steuerberater.

Bei Absage bis 24 Stunden vor dem reserviertem Termin: kostenlos
Bei einer späteren Absage: 50% des geplanten Tarifs
Bei Nichterscheinen ohne Absage: 100% des geplanten Tarifs

Laborleistungen werden vom jeweiligen Labor direkt mit Ihnen abgerechnet.